Aktualisiert am 09.09.2010
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AK fordert Bekämpfung von Schwarzfirmen

Kriminele Netzwerke gründen Scheinfirmen, tätigen Geschäfte und sind danach unauffindbar. Die Arbeiterkammer kritisiert den damit verbundenen Lohnbetrug und die Beitragshinterziehung zur Sozialversicherung.
 


 
  Die AK verlangt eine umfassende Bekämpfung des illega-len, organisierten Schwarzunternehmertums. Dazu gehören vor allem die Aufnahme des Sozialbetrugs als strafrechtlicher Tatbestand in das Strafgesetzbuch, die Haftung der Generalunternehmer für die Subauftragnehmer und die Schließung der Schlupflöcher im Gesellschaftsrecht, um zu verhindern, dass Firmen ausschließlich zum Zweck gegründet werden können, die Arbeitnehmer um ihren Lohn zu prellen und Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen.

Worum geht es: Betrügerische Organisationen gründen Gesellschaften ohne Maschinen, ohne Büroräume und mit einer Kapitalausstattung, die aus einem für einen Tag aufgenommenen Bankkredit besteht. Sie nehmen Subaufträge auf Großbaustellen renommierter Generalunternehmer an, melden dutzende Arbeitnehmer an, zahlen jedoch nie auch nur einen Euro an Lohn, Überstunden und Beiträgen.

Stellt die Gebietskrankenkasse nach einigen Monaten den Konkursantrag, so sei der Geschäftsführer unauffindbar. Vermögen gibt es keines, die Gebietskrankenkasse bleibt auf den Beitragsschulden und Konkurskosten sitzen.

"Es fehlen wirksame Instrumente zur Bekämpfung des Betrugs an den betroffenen Arbeitnehmern und der Beitragshinterziehung durch die Schwindelfirmen. Es gibt zwar eine Generalunternehmerhaftung für die Mehrwertsteuer und die Möglichkeit, die Honorarforderungen der Subfirmen gegen die Generalunternehmer zur Begleichung von Steuerschulden zu pfänden, für die Sozialversicherungsbeiträge fehlen solche Regelungen", kritisiert Klein.

Dringend notwenig sei es auch, die Schlupflöcher im Gesellschaftsrecht zu schließen. "Es darf nicht länger möglich sein, Gesellschaften nur zu dem Zweck gründen zu können, die Arbeitnehmer um ihren Lohn zu prellen und Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen", sagt Klein, der auch einen strafrechtlichen Tatbestand gegen den organisierten Sozialbetrug fordert.

Die Aufnahme des Sozialbetruges ins Strafgesetzbuch hätte die Bundesregierung für Dezember angekündigt. Jetzt, sechs Monate danach, liege noch immer nicht einmal ein Entwurf vor. Im Parlament liegt hingegen seit einem Jahr ein umfassender Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Schwindelfirmenunwesens der von der Regierungsmehrheit in keiner Weise aufgegriffen wurde.

Der Schaden sei enorm: Mehr als 160 Millionen Euro betragen die Beitragsrückstände allein der Wiener Bauwirtschaft bei der Gebietskrankenkasse. Ein Großteil davon ist auf den Sozialbetrug durch die Schwindelfirmen zurückzuführen.

 
 
 
 

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