"Der nächste Schritt muss kostenlose Betreuung auch für
kleinere Kinder in Krabbelstuben sein", fordert AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer.
Dass die Betreuung im Kindergarten erst ab einem Alter von
zweieinhalb Jahren kostenlos ist, ist vor allem für berufstätige
Frauen kein wirklich aufbauendes Signal: Sie müssen nämlich, wenn sie
ihren Job nicht riskieren wollen, nach spätestens zwei Jahren Karenz
wieder arbeiten gehen.
Egal, welche Kinderbetreuungsgeld-Variante Eltern wählen, die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt schwierig: Bei der
Variante 15 + 3 (ein Elternteil bezieht 15 Monate
Kinderbetreuungsgeld, der andere drei Monate) bleiben noch 15 bzw. 12
Monate bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. Während dieser Zeit ist
die Betreuung nicht kostenfrei. Bei der Variante 20 + 4 bleiben 10
bzw. 6 Monate bis zum 30. Lebensmonat des Kindes.
Die dritte Variante
30 + 6 ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen des
Entfalls des besonderen Kündigungsschutzes nach 24 Monaten ohnehin
sehr riskant, da danach möglicherweise eine Kündigung droht. Und
selbst wenn sich der Arbeitgeber bereit erklärt, eine längere
kündigungsgeschützte Karenz zu gewähren, muss man sich diese Variante
erst einmal leisten können. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt dabei
rund 436 Euro im Monat bzw. 14,53 pro Tag.
Darüber hinaus müsse aber auch die Zahl der Betreuungsplätze
ausgebaut werden. In Oberösterreich waren im Jahr 2008 gerade einmal
6,7 Prozent der Kinder im Alter bis zu zwei Jahren in einer
institutionellen Betreuungseinrichtung. Zum Vergleich: Im
Bundes-Durchschnitt waren es 14 Prozent, in Wien sogar 25,5 Prozent.
Laut AK-Kinderbetreuungsatlas 2008 gab es im vergangenen Jahr in 48
Prozent der oberösterreichischen Gemeinden keine Betreuung für
Unter-Dreijährige.