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Weiterbildung in der Babypause
Der Wiedereinstieg nach der Karenzzeit ist für viele Mütter nicht einfach. Deshalb fordert die Arbeiterkammer mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung und flexiblere Angebote zur Kinderbetreuung.
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"Viele Frauen erleben beim beruflichen Wiedereinstieg
eine böse Überraschung", sagt AK Präsident Herbert Tumpel, "nach der Babypause sind viele Frauen mit beruflicher Verschlechterung konfrontiert. Oft verlieren sie verantwortungsvolle Aufgabenbereiche
und werden für weniger anspruchsvolle Tätigkeiten eingesetzt."
Eine
Studie der Arbeiterkammer zeigt: Das gilt nicht nur für hoch, sondern
auch für niedrig qualifizierte Frauen. Gerade in wirtschaftlich
schweren Zeiten wird es noch enger.
Ein Weg um sich gegen die
berufliche Abqualifizierung zu wappnen, ist die Karenz zur eigenen
Weiterbildung zu nutzen. Viele Frauen wollen auch genau das tun und
haben eine große Motivation sich weiter zu bilden. Das zeigt eine
Befragung der Arbeiterkammer unter Wiedereinsteigerinnen.
Vor allem
gering qualifizierte Frauen sehen darin eine Chance sich beruflich zu
verbessern. Allerdings: Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander.
Denn gerade gering qualifizierte Frauen stoßen in der Karenzzeit bei
der Realisierung ihres Weiterbildungswunsches auf mehrere Probleme:
Hohe Weiterbildungskosten und wenig finanzielle Unterstützung von
Unternehmen, Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung
und zu wenig Information über Weiterbildungsangebote in der Karenz.
Die Folge: Viele Frauen müssen nach der Babypause in schlechteren
Positionen arbeiten als davor. "Es ist notwendig, dass
Wiedereinsteigerinnen hier endlich bessere Chancen bekommen. Die
Einführung eines Qualifizierungsstipendiums, flexiblere
Kinderbetreuungsangebote und spezielle Informationen und
Anlaufstellen für Wiedereinsteigerinnen wären dringend notwendig", so
AK Präsident Tumpel.
Die AK fordert:
- Die Einführung eines Qualifizierungsstipendiums
Eltern mit geringer Berufsqualifikation sollten die Möglichkeit
bekommen, eine abgebrochene Ausbildung zu beenden oder eine neue zu
absolvieren. Ein sogenanntes, neu einzuführendes
Qualfizierungsstipendium soll in dieser Zeit die Existenz sichern.
Die Höhe sollte sich an dem Ausgleichszulagenrichtsatz für
Einzelpersonen in der Pensionsversicherung orientieren. Auch die
Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden.
- Bessere Vereinbarkeit von Weiterbildung und Kinderbetreuung
Damit Frauen in Karenz sich weiterbilden können, müssen sie ihr Baby
gut versorgt wissen. Dazu muss es maßgeschneiderte Kurse für
Wiedereinsteigerinnen geben, die modular aufgebaut sind und einen
gleitenden Einstieg ermöglichen. Unterstützung bei der Organisation
des Wiedereinstiegs bzw. der Qualifizierung, eine
Berufsorientierungs- und Weiterbildungsplanung, fachliche
Qualifizierung, Unterstützung bei der Arbeitsuche und begleitende
Betreuung gehören dazu. Ebenso muss Kinderbetreuung angeboten werden,
um gerade Wiedereinsteigerinnen mit sehr kleinen Kinder zur Teilnahme
zu motivieren.
- Bessere Information
Damit sich Frauen in Karenz weiterbilden können müssen sie besser
über die bestehenden Angebote informiert werden:
- Flächendeckende und gut erreichbarere Beratungsstellen für Eltern
in Karenz, die als regionale Drehscheiben fungieren, die den
Weiterbildungs- und Kinderbetreuungsbedarf der Karenzierten besser
mit den Angeboten abstimmen.
- Ein Rückkehrinfopaket für Eltern vom Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend das Eltern ein halbes Jahr nach
Karenzantritt bekommen.
- Die Umsetzung der Informationspflicht von Betrieben: Gemäß § 15g
des Mutterschutzgesetzes gibt es ein Recht auf betriebliche
Information in wichtigen Angelegenheiten wäh-rend der Karenz.
Arbeitgeber müssen Eltern also über betriebliche Weiterbildung
informieren.
- Spezielle Anlaufstelle für arbeitslose Wiedereinsteigerinnen
Für arbeitslose Eltern in Karenz stellen sich besonders viele Fragen, damit sind auch die Anforderungen an die Beratung im
Arbeitsmarktservice (AMS) hoch. Schon die erste Anlaufstelle für
Wiedereinsteigerinnen im AMS sollte daher mit Personen besetzt sein,
die ein spezielles Know How zur Situation von Wiedereinsteigerinnen
haben. Soweit möglich soll das Prinzip des Einzelfallmanagements,
d.h. durchgängige Betreuung durch eine/n BeraterIn, zur Anwendung
kommen.
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