Aktualisiert am 10.03.2010
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Weiterbildung in der Babypause

Der Wiedereinstieg nach der Karenzzeit ist für viele Mütter nicht einfach. Deshalb fordert die Arbeiterkammer mehr Möglichkeiten zur Weiterbildung und flexiblere Angebote zur Kinderbetreuung.
 


 
  "Viele Frauen erleben beim beruflichen Wiedereinstieg eine böse Überraschung", sagt AK Präsident Herbert Tumpel, "nach der Babypause sind viele Frauen mit beruflicher Verschlechterung konfrontiert. Oft verlieren sie verantwortungsvolle Aufgabenbereiche und werden für weniger anspruchsvolle Tätigkeiten eingesetzt."

Eine Studie der Arbeiterkammer zeigt: Das gilt nicht nur für hoch, sondern auch für niedrig qualifizierte Frauen. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten wird es noch enger.

Ein Weg um sich gegen die berufliche Abqualifizierung zu wappnen, ist die Karenz zur eigenen Weiterbildung zu nutzen. Viele Frauen wollen auch genau das tun und haben eine große Motivation sich weiter zu bilden. Das zeigt eine Befragung der Arbeiterkammer unter Wiedereinsteigerinnen.

Vor allem gering qualifizierte Frauen sehen darin eine Chance sich beruflich zu verbessern. Allerdings: Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander. Denn gerade gering qualifizierte Frauen stoßen in der Karenzzeit bei der Realisierung ihres Weiterbildungswunsches auf mehrere Probleme: Hohe Weiterbildungskosten und wenig finanzielle Unterstützung von Unternehmen, Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung und zu wenig Information über Weiterbildungsangebote in der Karenz.

Die Folge: Viele Frauen müssen nach der Babypause in schlechteren Positionen arbeiten als davor. "Es ist notwendig, dass Wiedereinsteigerinnen hier endlich bessere Chancen bekommen. Die Einführung eines Qualifizierungsstipendiums, flexiblere Kinderbetreuungsangebote und spezielle Informationen und Anlaufstellen für Wiedereinsteigerinnen wären dringend notwendig", so AK Präsident Tumpel.

Die AK fordert:

  • Die Einführung eines Qualifizierungsstipendiums Eltern mit geringer Berufsqualifikation sollten die Möglichkeit bekommen, eine abgebrochene Ausbildung zu beenden oder eine neue zu absolvieren. Ein sogenanntes, neu einzuführendes Qualfizierungsstipendium soll in dieser Zeit die Existenz sichern. Die Höhe sollte sich an dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Einzelpersonen in der Pensionsversicherung orientieren. Auch die Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden.
  • Bessere Vereinbarkeit von Weiterbildung und Kinderbetreuung Damit Frauen in Karenz sich weiterbilden können, müssen sie ihr Baby gut versorgt wissen. Dazu muss es maßgeschneiderte Kurse für Wiedereinsteigerinnen geben, die modular aufgebaut sind und einen gleitenden Einstieg ermöglichen. Unterstützung bei der Organisation des Wiedereinstiegs bzw. der Qualifizierung, eine Berufsorientierungs- und Weiterbildungsplanung, fachliche Qualifizierung, Unterstützung bei der Arbeitsuche und begleitende Betreuung gehören dazu. Ebenso muss Kinderbetreuung angeboten werden, um gerade Wiedereinsteigerinnen mit sehr kleinen Kinder zur Teilnahme zu motivieren.
  • Bessere Information Damit sich Frauen in Karenz weiterbilden können müssen sie besser über die bestehenden Angebote informiert werden:
    • Flächendeckende und gut erreichbarere Beratungsstellen für Eltern in Karenz, die als regionale Drehscheiben fungieren, die den Weiterbildungs- und Kinderbetreuungsbedarf der Karenzierten besser mit den Angeboten abstimmen.
    • Ein Rückkehrinfopaket für Eltern vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend das Eltern ein halbes Jahr nach Karenzantritt bekommen.
    • Die Umsetzung der Informationspflicht von Betrieben: Gemäß § 15g des Mutterschutzgesetzes gibt es ein Recht auf betriebliche Information in wichtigen Angelegenheiten wäh-rend der Karenz. Arbeitgeber müssen Eltern also über betriebliche Weiterbildung informieren.
  • Spezielle Anlaufstelle für arbeitslose Wiedereinsteigerinnen Für arbeitslose Eltern in Karenz stellen sich besonders viele Fragen, damit sind auch die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsmarktservice (AMS) hoch. Schon die erste Anlaufstelle für Wiedereinsteigerinnen im AMS sollte daher mit Personen besetzt sein, die ein spezielles Know How zur Situation von Wiedereinsteigerinnen haben. Soweit möglich soll das Prinzip des Einzelfallmanagements, d.h. durchgängige Betreuung durch eine/n BeraterIn, zur Anwendung kommen.
 
 
 
 

Links:
Weitere Informationen unter: www.bildungaktuell.at >>